Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15.08.2024 fällig

Die Grund- und Gewerbesteuervorauszahlung für das III. Quartal ist am 15.08.2024 zur Zahlung fällig. Die zu diesem Zeitpunkt fällige Grundsteuer ergibt sich aus dem letzten Grundsteuerjahresbescheid, bzw. Änderungsbescheid, die Gewerbesteuervorauszahlung aus dem letzten Gewerbesteuer- bzw. Vorauszahlungsbescheid. Wir bitten Sie, die Steuern unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten. Bei Zahlungsverzug wird der Betrag gebührenpflichtig angemahnt und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung erhoben.

Den Abgabepflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden wir die fälligen Beträge zum 15.08.2024 von Ihrem Konto abbuchen.