Die Zeit für Hecken- und Baumschnittmaßnahmen ist erfahrungsgemäß im Frühjahr sehr knapp, deshalb möchte die Naturschutzbehörde gerne wieder darauf hinweisen, besser den Herbst für diese Vorhaben zu nutzen. Die Beseitigung von Gehölzen ist nur noch vom 01. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Ab dem 1. März dürfen aufgrund der Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz wegen des Vogelschutzes keine Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände mehr entfernt werden. Jedoch gibt es Ausnahmen für Bäume innerhalb von Parks und Hausgärten.
Normale Pflegeschnitte sind sowieso ganzjährig möglich, z.B. auch an Obstbäumen. Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen aber unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Ein Merkblatt mit den entsprechenden Hinweisen findet sich auf der Homepage des Landkreises. Dieses und weitere Informationen erhält man auch direkt bei der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freudenstadt, Telefon: 07441 920 -5019 oder -5038.